Mittwoch, 26. März 2014

Kleine Ursache große Wirkung - Silikonfugen sind Wartungsfugen


Silikonfugen im Bad
Elastische Fugen sind Wartungsfugen.
Beachtet wird dies jedoch von vielen Eigentümern leider nicht. Wichtig ist, Silikonfugen in regelmäßigen Abständen (aller 2-3 Jahre ist empfehlenswert) auf Dichtheit zu überprüfen.
Eine Hausverwaltung sollte dies auch mit den jeweiligen Eigentümern abstimmen und auch durchführen.
Soweit so gut. Hat der Verwalter jedoch bei einer Eigentümergemeinschaft nur die Gemeinschaftseigentumsverwaltung, jedoch nicht die Sondereigentumsverwaltung, gestaltet sich deren Überwachung schon schwieriger. Hier ist der jeweilige Eigentümer gefragt.


Beispiel 1: Silikonfuge im Bad - Dusche spröde, undicht
Verursachte Schadenhöhe: 16.000,- Euro
Zimmererarbeiten: Instandsetzung Schadstelle Deckenbalken durch zweiseitige Anlaschung
Austausch Mittelpfettenstütze, Ausbau von Spanplatte, Fußbodendielung, Fehlboden mit Einschubschüttung in dem sichtbaren Schadensbereich, Fußbodenfliesen erneuern, 2 Türen erneuern, Rückbau Trockenbau, Aufbau Trockenbau, Heizung-Sanitärarbeiten, Mietausfall, und und und.

Uwe Hannes (Schimmelkiller)  bei G+


Genau wie ein Auto muss auch ein Haus regelmäßig zur Inspektion.
Silikonfugen, Fenster und Türen, Acodrain-Rinnen, Dachrinnen, Fallrohre sollten in regelmäßigen Abständen überprüft werden. Bei nicht Beachtung drohen kapitale Schäden. In den Versicherungsunterlagen steht, das der Versicherungsnehmer eine Sorgfaltspflicht hat. Unter Umständen könnte dies zu einem Eigenanteil bei kommenden Schäden oder zum Verlust des Versicherungsschutz führen.

Die defekte Silikonfuge nimmt mit 17% Platz 2 der häufigsten Ursachen bei Leitungswasserschäden ein.

Beispiel 2: gleiche Ausgangssituation wie Beispiel 1
Verursachte Schadenhöhe: 9.500,- Euro

zum Glück sind nicht alle Schäden so hoch. Hier einige Beispiele.


Quelle Mieterrechtslexikon.de
http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/s1/silikonfugen.htm
Obwohl Fugen und Dichtungen zu den wichtigsten Bestandteilen einer Wohnung zählen, führen sie oft nur ein Schattendasein, was sich er dann schlagartig ändert, wenn es zu einem Wasserschaden kommt. In aller Regel werden solche Schäden aber von der Leitungswasserversicherung bzw. Gebäudeversicherung bezahlt, da es sich mietrechtlich um Leitungswasserschäden handelt. Entsteht ein Schaden an einem Gebäude dadurch, dass zum Beipiel Wasser durch eine undichte Silikonfugenabdichtung zwischen einer Duschtasse und einer gefliesten Seitenwand der Duschkabine in das Mauerwerk eindringt, unterfällt dieser Schaden dem Versicherungsschutz in der Leitungswasserversicherung nach den WSGB 1998 - Quelle : NVersZ 2002, 28-29 AG Düsseldorf, Urteil vom 27. September 2001, Az: 42 C 9839/01.
Der Vermieter ist verpflichtet, die Silikonfugen instandzuhalten. Eine feste Grenze für die Lebensdauer der Silikonabdichtungen gibt es nicht. Gerissene und daher undichte Fugen muss der Mieter jedoch unverzüglich dem Vermieter melden. Ein Verletzung dies Obliegenheit durch den Mieter kann zu einer Schadensersatzpflicht des Mieters führen. Der Vermieter ist nicht dazu verpflichtet, Einrichtungsgegenstände, die dem unmittelbaren und ausschließlichen Zugriff des Mieters unterliegen laufend zu überwachen bzw. zu kontrollieren.





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